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   VG Berlin, 14.11.2023 - 80 K 23.21 OL   

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VG Berlin, 14.11.2023 - 80 K 23.21 OL (https://dejure.org/2023,40471)
VG Berlin, Entscheidung vom 14.11.2023 - 80 K 23.21 OL (https://dejure.org/2023,40471)
VG Berlin, Entscheidung vom 14. November 2023 - 80 K 23.21 OL (https://dejure.org/2023,40471)
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  • BVerwG, 28.09.2022 - 2 A 17.21

    1. Die Verwertung schriftlicher Zeugenaussagen im behördlichen

    Auszug aus VG Berlin, 14.11.2023 - 80 K 23.21
    Jedenfalls würde auch dann, wenn der Ausschluss zu Unrecht erfolgt wäre, kein wesentlicher Mangel im oben dargestellten Sinne vorliegen, da das Gericht - wie oben bereits erwähnt - die maßgeblichen Zeugenvernehmungen in Anwesenheit des Beklagten wiederholt hat und ein möglicher Mangel im behördlichen Ermittlungsverfahren durch die gerichtliche Beweiserhebung "geheilt" wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 2022 - 2 A 17.21 - juris Rn. 46).

    Anderen Beschäftigten gegenüber haben sich Beamte korrekt und kollegial zu verhalten, sie müssen den Betriebsfrieden wahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 2022 - 2 A 17/21 - juris Rn. 99 m.w.N.).

    Eine langjährige pflichtgemäße Dienstausübung und überdurchschnittliche Leistungen sind für sich genommen regelmäßig nicht geeignet, gravierende Pflichtenverstöße in einem mildernden Licht erscheinen zu lassen (BVerwG, Urteil vom 28. September 2022 - 2 A 17/21 - juris Rn. 111 m.w.N.).

  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10

    Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels;

    Auszug aus VG Berlin, 14.11.2023 - 80 K 23.21
    Danach ist Gegenstand der disziplinarrechtlichen Betrachtung und Wertung die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrechtzuerhalten (BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 , vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 3 Rn. 16 ff., vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 - juris Rn. 71 m. w. N. und vom 2. Dezember 2021 - 2 A 7.21 - BVerwGE 174, 219 Rn. 46).

    Davon ausgehend kommt es für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme darauf an, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 - juris Rn. 72 f. m. w. N.).

  • BVerwG, 02.12.2021 - 2 A 7.21

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei Leugnung der Existenz der Bundesrepublik

    Auszug aus VG Berlin, 14.11.2023 - 80 K 23.21
    Danach ist Gegenstand der disziplinarrechtlichen Betrachtung und Wertung die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrechtzuerhalten (BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 , vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 3 Rn. 16 ff., vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 - juris Rn. 71 m. w. N. und vom 2. Dezember 2021 - 2 A 7.21 - BVerwGE 174, 219 Rn. 46).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus VG Berlin, 14.11.2023 - 80 K 23.21
    Danach ist Gegenstand der disziplinarrechtlichen Betrachtung und Wertung die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrechtzuerhalten (BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 , vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 3 Rn. 16 ff., vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 - juris Rn. 71 m. w. N. und vom 2. Dezember 2021 - 2 A 7.21 - BVerwGE 174, 219 Rn. 46).
  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus VG Berlin, 14.11.2023 - 80 K 23.21
    Der Beklagte hat das Dienstvergehen innerdienstlich begangen, weil sein pflichtwidriges Verhalten in sein Amt und in die damit verbundenen dienstlichen Pflichten eingebunden gewesen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6/14 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VG Berlin, 14.11.2023 - 80 K 23.21
    Danach ist Gegenstand der disziplinarrechtlichen Betrachtung und Wertung die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrechtzuerhalten (BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 , vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 3 Rn. 16 ff., vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 - juris Rn. 71 m. w. N. und vom 2. Dezember 2021 - 2 A 7.21 - BVerwGE 174, 219 Rn. 46).
  • BVerwG, 26.02.2008 - 2 B 122.07

    Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO; Mangel des behördlichen

    Auszug aus VG Berlin, 14.11.2023 - 80 K 23.21
    Auch der vom Beklagten erwähnte Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Februar 2008 (2 B 122/07 - juris Rn. 3) führt nicht weiter.
  • BVerwG, 16.07.2009 - 2 AV 4.09

    Voraussetzungen für eine vorläufige Dienstenthebung nach § 38 Abs. 1 S. 1 BDG;

    Auszug aus VG Berlin, 14.11.2023 - 80 K 23.21
    Sexuelle Belästigungen von Vorgesetzten unter Ausnutzung ihrer überlegenen beruflichen Stellung sind regelmäßig ein schweres Dienstvergehen (vgl. BVerwG, a.a.O. sowie Beschluss vom 16. Juli 2009 - 2 AV 4.09 - juris Rn. 25 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.10.2023 - 10 C 4.22

    Freundschaftsverhältnis zwischen Anwalt und Richter als Befangenheitsgrund?

    Auszug aus VG Berlin, 14.11.2023 - 80 K 23.21
    Eine die Befangenheit ggf. zu begründen geeignete "nahe" persönliche Beziehung des Beamtenbeisitzers zu der Verfahrensbevollmächtigten des Klägers bestand nach den glaubhaften Angaben des Beamtenbeisitzers und der Verfahrensbevollmächtigten des Klägers nicht (selbst bei freundschaftlichen Beziehungen hinge die Frage der Befangenheit von den Umständen des Einzelfalls ab, vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 2023 - 10 C 4/22 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.09.2009 - 2 C 80.08

    Verhandlungsfähigkeit; Durchführungsgrundsatz; rechtliches Gehör; faires

    Auszug aus VG Berlin, 14.11.2023 - 80 K 23.21
    Die vom Beklagten genannte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (2 C 80/08 - Urteil vom 24. September 2009 - juris Rn. 26) besagt nichts Gegenteiliges, sondern stellt lediglich die Notwendigkeit fest, dass eine Verlängerung der Frist eines von der Disziplinarkammer zuvor erlassenen förmlichen Fristsetzungsbeschlusses nur durch die Disziplinarkammer in der vorgegebenen Besetzung mit drei Berufsrichtern und nicht durch den Vorsitzenden allein erfolgen kann.
  • OVG Niedersachsen, 20.09.2023 - 3 LD 6/22

    Bestimmtheit der Disziplinarklageschrift; Blutwerte; Disziplinarklagebehörde;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2019 - 4 E 329/19

    Missbräuchlicher Einsatz des Instruments der Richterablehnung

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